Gesetzliche Mängelhaftung (Gewährleistung) für Textilien und Schuhwaren
Beim Kauf von Bekleidung und Schuhen bei https://kj-fashion.de gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Gewährleistung keine Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Nutzungsdauer darstellt, sondern lediglich die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe bestätigt.
1. Gesetzlicher Rahmen und Beweislast
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Erhalt der Ware.
- Die ersten 12 Monate: Tritt ein Mangel auf, wird gesetzlich vermutet, dass dieser bereits bei Lieferung bestand. Wir behalten uns jedoch vor, diese Vermutung zu widerlegen, wenn die Art des Mangels (z. B. Riss durch Hängenbleiben, Waschfehler, unsachgemäße Behandlung) eindeutig auf eine Einwirkung nach Übergabe hindeutet.
- Nach 12 Monaten: Es findet eine vollständige Beweislastumkehr statt. Der Käufer muss zweifelsfrei und ggf. durch ein Gutachten nachweisen, dass der Mangel bereits am Tag der Lieferung im Keim angelegt war. Ohne diesen Nachweis werden Reklamationen nach Ablauf von 12 Monaten grundsätzlich abgelehnt.
2. Ausschluss der Gewährleistung (Kein Mangel)
Modeartikel und Schuhe sind Gebrauchsgegenstände, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Folgende Punkte stellen keinen Sachmangel dar:
- Natürlicher Verschleiß: Abgelaufene Sohlen, abgewetzte Absätze, Pilling-Bildung (Knötchen), Ausbleichen durch UV-Strahlung oder nachlassende Elastizität sind normale Gebrauchsfolgen.
- Wasch- und Pflegefehler: Schäden durch Missachtung der Pflegekennzeichnung (z. B. Einlaufen, Verfärbungen durch falsche Waschmittel, Trocknerschäden) liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
- Mechanische Beschädigung: Risse, Löcher oder Materialabschürfungen durch Hängenbleiben, Stolpern oder äußere Gewalteinwirkung sind keine Materialfehler.
- Mangelnde Pflege: Schäden durch Austrocknung des Leders (Rissbildung), Salzränder oder Schimmelbildung durch feuchte Lagerung sind Folgen mangelnder Sorgfalt.
- Falsche Passform & Größe: Schäden durch die Wahl einer falschen Schuhgröße (z. B. Durchscheuern des Innenfutters an der Ferse oder Aufplatzen der Seitennähte durch Überbelastung) sind Eigenverschulden des Käufers.
- Zweckentfremdung: Die Nutzung von Mode-Sneakern für sportliche Aktivitäten oder bei extremer Witterung führt zum Ausschluss der Mängelhaftung.
3. Prüf- und Rügepflichten
Wir fordern unsere Kunden auf, die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen.
- Offensichtliche Mängel: Fehler wie offene Nähte oder Flecken müssen vor dem ersten Tragen und vor dem Entfernen der Etiketten gemeldet werden.
- Ingebrauchnahme: Das Tragen der Ware über eine reine Anprobe hinaus gilt als Bestätigung der Mangelfreiheit in Bezug auf sichtbare Fehler. Nachträgliche Reklamationen von sichtbaren Mängeln an getragener Kleidung werden als Eigenverschulden gewertet.
4. Reklamationsprozess
Wir behalten uns das gesetzliche Recht zur zweimaligen Nachbesserung (Reparatur) vor.
- Die Ware muss in einem hygienisch einwandfreien (gewaschenen/gereinigten) Zustand eingesendet werden. Unhygienische Rücksendungen werden unbearbeitet und kostenpflichtig zurückgeschickt.
- Originalverpackung: Schuhe, die im Originalkarton verkauft wurden, müssen zwingend im unbeschädigten Originalkarton zurückgesendet werden. Der Karton ist Teil der Ware; stark beschädigte oder beklebte Kartons mindern den Wert und können zur Ablehnung der Rücknahme führen.
5. So meldest du einen Mangel
Sollte etwas mit deiner Bestellung nicht stimmen, kontaktiere uns bitte umgehend:
- E-Mail: info@kj-fashion.de
- Benötigte Infos: Bestellnummer, Chargennummer (auf dem Etikett/Karton) und aussagekräftige Fotos des Mangels.
- Wichtiger Hinweis zur Dokumentation: Reklamationen, bei denen der Mangel auf den eingereichten Fotos nicht einwandfrei zu erkennen ist, werden bis zur Nachreichung geeigneter Bilder ausgesetzt. Ohne eine klare visuelle Dokumentation des Mangels kann keine Bearbeitung oder Anerkennung der Gewährleistung erfolgen.